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Corona-Regelungen für den Spielbetrieb des Bezirks Darmstadt in der Saison 2021/22

  • Michael Brunner
Bezüglich des Umgangs mit der Corona-Pandemie im Spielbetrieb des Bezirks Darmstadt hat der Bezirkstag am 4.9.2021 folgende Regelungen beschlossen:
  • Corona-Regeln:
    Es gelten bzgl. der Sporthallen die behördlichen Regelungen/Anordnungen. Weitergehende Einschränkungen seitens der Heimvereine sind nicht zulässig.
  • 3G-Nachweise:
    Der Heimverein ist verantwortlich für die Kontrolle der 3G-Nachweise der zum Spiel anwesenden Personen.
    Als Testnachweise werden keine Selbsttests akzeptiert.
  • Kontaktdatenerfassung:
    Die Kontaktdatenerfassung erfolgt möglichst mit der Luca-App und/oder der Corona-WarnApp. Alternativ stellt der Heimverein eine Papierliste zum eintragen der Kontaktdaten bereit. Die Papierlisten werden nach Ablauf der behördlich vorgegebenen Frist vernichtet.
Ergänzende Hinweise zu den 3G-Nachweisen (aus den aktuellen Auslegungshinweisen zur CoSchuV):
  • Testhefte für Schülerinnen und Schüler gelten gemäß §3 der Coronavirus-Schutzverordnung – CoSchuV als negativer Testnachweis. Eine festgelegte zeitliche Geltungsdauer des einzelnen (negativen) Tests gibt es nicht. Es genügt die regelmäßige Aktualisierung des Testheftes im Rahmen der Teilnahme am verbindlichen schulischen Schutzkonzept. Einzelne Unterbrechungen sind unschädlich.
  • Die Testung mittels Antigen-Test kann auch im Rahmen einer betrieblichen Testung im Sinne des Arbeitsschutzes durch Personal, das die dafür erforderliche Ausbildung oder Kenntnis und Erfahrung besitzt, erfolgen.
Die Hygienekonzepte der Vereine werden durch den Sportwart eingesammelt und auf der Bezirks-Homepage veröffentlicht.