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Wichtige Informationen für den Wiedereinstieg in das Vereinstraining

  • Christopher Budesheim

Die Hessische Landesregierung gab am vergangenen Donnerstag die geplanten Lockerungen der Corona-Maßnahmen in Hessen bekannt. Unter Punkt 7 der offiziellen Pressemeldung heißt es dazu:
"Ab dem 9. Mai 2020 kann Sport wieder ausgeübt werden, sofern er u. a. kontaktfrei ausgeübt wird, ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen eingehalten wird, Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen beachtet und keine Dusch- und Waschräume etc. genutzt werden. Ebenso erlaubt wird der Trainings- und Wettkampfbetrieb des Spitzen- und Profisports in Abstimmung mit den Ligen, sofern diesem ein umfassendes Hygienekonzept zugrunde liegt."

Das bedeutet, dass Sport- und Turnhallen ab dem 9. Mai 2020 unter vergleichbaren Voraussetzungen wieder ihre Tore öffnen können. Essentiell wichtig ist dabei jedoch, dass die Verantwortung in der Hand der Landkreise, Städte, Gemeinden und den zuständigen Gesundheitsämtern liegt. Auch die Hygieneregelungen werden von diesen Stellen für ihre Sporthallen festgelegt.

Badminton gilt als ein kontaktfreier Sport, daher steht einer Wiederaufnahme des Vereinstrainings nichts im Wege. Gestattet wird indes erst einmal nur der Trainings-, nicht jedoch der Wettkampfbetrieb.

Für den Badminton-Sport müssen selbstredend in besonderem Maße die Hygienekonzepte den spezifischen Anforderungen gerecht werden.
Basierend auf den zehn Leitplanken des DOSB hat der Deutsche Badminton-Verband die Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben für die Sportart Badminton entwickelt.
Weitere Links:

Die offizielle Verordnung der Landesregierung
LSBH
DOSB
DBV (Update vom 18.06.)