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Freistellung von Jugendspielern für den Einsatz in Seniorenmannschaften

  • Mirko Wyschkon
Anträge für die Freistellung von Jugendspielern müssen rechtzeitig vor dem 1. August 2017 beim HBV eingegangen sein, damit die Spieler vor dem 1. August in Nuliga freigeschaltet werden können. Auf dem nächsten Verbandstag wird eine frühere Abgabe der Freistellungsanträge in die Jugendordnung einfließen.

Es können nur vollständig ausgefüllte Anträge bearbeitet werden. Dies umfasst auch die Unterschrift eines Verantwortlichen des Vereins.

Antragsformulare:

- Spieler spielt Bezirksoberliga oder niedriger -> Freistellung an Bezirksjugendwart (Antrag Bezirk)
- Spieler spielt Verbandsliga oder höher -> Freistellung an HBV (Antrag HBV) -> bitte den Bezirks-Jugendwart auf "CC" setzen, damit er auch informiert ist.

Antragsvoraussetzungen:

AltersklasseJahrgang 
U19-21999Automatisch freigestellt
U19-12000Automatisch freigestellt
U17-22001Kann freigestellt werden, siehe unten
U17-12002Kann freigestellt werden, siehe unten
U15-2


2003


Nur möglich mit Zustimmung Landestrainer + HBV-Jugendausschuss
Muss dann mindestens Bezirksliga A spielen.
Siehe auch HBV-Jugendordnung
U15-12004Wie U15-2


Qualifikation von U17-Spielern:

Grundsätzlich müssen sich U17-1/2 Spieler bei Bezirks- und/oder Hessenranglisten eine Position erspielen, damit eine Freistellung erfolgen kann kann:

Für Verbandsliga oder höher muss ein U17-Spieler

- in der HBV-Einzelrangliste auf Platz 1-12 sein
oder
- in der HBV-Doppenrangliste auf Platz 1-5

Für Bezirksoberliga oder tiefer muss ein U17-Spieler

- in der HBV-Einzelrangliste auf Platz 1-12 sein
oder
- in der HBV-Doppenrangliste auf Platz 1-5 sein
oder
- in der Bezirks-Einzelrangliste auf Platz 1-5 sein
oder
- in der Bezirks-Doppenrangliste auf Platz 1-3 sein

Dann ist für mehr als eine Freistellung von U15- und U17-Spielern mindestens eine vollständige Jugendmannschaft oder Schülermannschaft (aktuelle Saison) erforderlich. Dies ist für U19-Spieler nicht notwendig.

Die "Darmstadt-Mini" Mannschaft zählt nicht!

Seit dieser Saison zählen 2 Mini-Mannschaften als eine reguläre Jugendmannschaft (hier handelt es sich um geschlechtsspezifische Minimannschaften im Schüler und Jugendbereich).

"Sofern zwei Minimannschaften mit mindestens jeweils zwei Jungen und zwei Mädchen gemeldet werden, die in den Begegnungen der Minimannschaftsrunde jeweils 1 Jungendoppel, 1 Mixed, 1 Mädchendoppel sowie 1 Jungeneinzel und 1 Mädcheneinzel zu spielen haben, gelten diese zwei Minimannschaften im Sinne der HBV-Ordnungen wie eine reguläre Mannschaft. Geschlechtsneutrale Minimannschaften, sowie hiervon abweichende Regelungen der Bezirke, zählen in diesem Zusammenhang nicht."

Letze Saison hat der Bezirk Darmstadt allerdings eine Schüler-Mini-Runde gespielt, die NICHT diesen Voraussetzungen entsprach.

Sofern ein Verein keine Jugend/Schüler oder 2 geschlechtsspezifische Schüler-/Jugendmannschaften hat, kann der Verein nur ein Freistellung beantragen. Diese muss ZWINGEND über den HBV erfolgen. Da diese Freistellung vom HBV-Jugendauschuss + 2 weitere Personen genehmigt werden muss, sollte der Antrag auf jeden Fall bis zum 01.07.2017 (gerne auch früher) eingereicht werden.

Für Fragen steht der Bezirks-Jugendwart Christian Scheele zur Verfügung: Tel: 06251/8038999, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.