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kleine Regelkunde : Privatturniere !

  • Oliver Farr-Weltzien

Wie auf dem letzten Bezirkstag angekündigt hier eine "kleine Regelkunde" !

Thema : Privatturniere

Leider ist es in der letzten Zeit wohl etwas in Vergessenheit geraten, dass die Ausrichtung eines privaten Turniers vom HBV genehmigt werden muss.
Daher möchte ich Euch an dieser Stelle des Passus der HBV - Spielordnung mal wieder in Erinnerung rufen :

"VIII. Einzel- und Mannschaftsturniere
§ 1 Veranstalter
1. Sämtliche Turniere bedürfen der Genehmigung durch die zuständigen Gremien des HBVs.
    Ihre Durchführung hat nach der Turnierordnung des DBV zu erfolgen. Der HBV kann für diese Turniere
    Sonderregelungen genehmigen.
2. Unmittelbar nach Turnierende ist dem Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit ein Bericht vorzulegen, in dem die Zahl
    der Teilnehmer und die Turniersieger angegeben sein müssen."

Sind zu dem Turnier nur Spieler unseres Bezirks zugelassen ist der Bezirksvorstand (Sportwart oder Jugendwart) für die Genehmigung zuständig.
Bei Turnieren auf denen auch Spieler aus anderen Bezirken oder Bundesländern zugelassen sind, ist die Genehmigung beim AV-LSS des HBV einzuholen.

Es ist zwingend notwendig, dass alle Vereine dem in Zukunft (wieder mehr) Beachtung schenken.

Vielen Dank für Eure Aufmerksamkeit