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Jugendfreistellungen

  • Marc Gemmerich

Ergänzend zur HBV Jugendordnung gilt für die Freistellung von Jugendlichen U17 folgende Einschränkung:

  • Position auf Bezirksranglistenplatz 1 bis 5 (Vorqualifizierte ausgenommen)
  • Teilnahme an über 50% der Bezirksranglisten/Bezirksmeisterschaft
  • Teilnahme an einer HBV Rangliste (Mixed ausgenommen)

Über Ausnahmefälle und die Einschränkung der Spielklassen entscheidet weiterhin der Bezirksjugendwart.