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Fragen & Antworten (FAQ) (2)

  • Markus Nerding

Fragen & Antworten (FAQ)

Dies sind die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Anmeldung

Welche Wege der Anmeldung für Ausbildungen oder Fortbildungen gibt es?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über nuLiga als Einzelperson oder durch den Verein. Bei technischen Problemen oder Anmeldungen von Teilnehmern aus anderen Landesverbänden sind für die Meldung die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Mail, Telefon, Geb.-Datum und Verein) mit der Information, wer die Kosten für die Ausbildung trägt (Rechnungsanschrift), per Mail an die HBV-Geschäftsstelle zu senden.

Trainerlizenz

  • Wie oft muss eine Lizenz verlängert werden?

    Trassi: alle 4 Jahre (8 LE)
    C-Lizenzen: alle 4 Jahre (15 LE)
    B-Lizenzen: alle 3 Jahre (15 LE)
    A-Lizenzen: alle 2 Jahre (15 LE)

    LE = Lerneinheiten (á 45 Min.)
    8 LE ist eine eintägige Fortbildung, 15 LE werden auf ein Wochenende Samstag/Sonntag aufgeteilt.

  • Wann und wie bekomme ich meine Lizenz bzw. verlängerte Lizenz nach einer Fortbildung?

    Unabhängig vom Fortbildungszeitpunkt wird erst kurz vor Ablauf der aktuell gültigen Lizenz, die neue Lizenz per Mail (PDF) zugeschickt. Die hinterlegte Mailadresse sollte daher immer aktuell gehalten werden.

  • An wen wende ich mich, wenn sich meine Kontaktdaten ändern?

    Für Trassi- und C-Lizenz Inhaber ist die Geschäftsstelle des HBV zuständig. Ab Lizenzstufe B verwaltet der DBV die Lizenzen. Kontakt hierfür: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Was tun, wenn meine Trainerlizenz bereits abgelaufen ist und ich sie wieder aktivieren möchte?

    Hierfür ist der Kontakt mit der Zuständigen Stelle erforderlich, (C-Lizenz = Landesverband, ab B-Lizenz = DBV) Je nach Ablaufdatum kann die Ausbildung mit einer zusätzlichen Maßnahme reaktiviert und dann verlängert werden. Genauere Auskünfte kann hier nur Fallbezogen von der zuständigen Person (Lehrwart im HBV bzw. Referent/in Bildung beim DBV) gegeben werden.

Fortbildungen

  • Wird meine Lizenz nach der Teilnahme an einer Fortbildung automatisch verlängert?

    Bei der Teilnahme an einer Fortbildung im eigenen Landesverband wird die Lizenzverwaltungsstelle für Trassi- und C-Lizenzen automatisch über die Teilnahme informiert und die Teilnahme an der Fortbildung im System eingetragen. Bei Teilnahme in anderen Landesverbänden muss eine Teilnahmebestätigung angefordert und bei der Lizenzverwaltungsstelle (HBV = Geschäftsstelle) eingereicht werden.

    Ebenso muss für Inhaber einer B-/A-Lizenz der Nachweis zur Teilnahme an der Fortbildung bei der Lizenzverwaltungsstelle des DBV eigenständig vorgelegt (per Mail zugesendet) werden: Kontakt DBV

  • Wo finde ich Angebote zu Fortbildungen?

    Auf der HBV Homepage, über die Seite des DBV oder auch sportübergreifende Fortbildungen durch das Bildungsportal des LsbH oder die Angebote der Sportjugend Hessen. Für sportübergreifende Fortbildungen ist im Vorfeld die Zustimmung des AV-Lehre einzuholen, dass diese Fortbildungen als Lizenzverlängerung Badminton anerkannt werden.
    Ein sinnvoller Mehrwert für die Trainerarbeit sollte die Fortbildung inhaltlich mit sich bringen.

  • Was ist, wenn ich mehrere Fortbildungen innerhalb meines Gültigkeitszeitraumes besuche?

    Grundsätzlich ist dies empfehlenswert, jedoch wird die Lizenz innerhalb eines Gültigkeitszeitraumes nur einmal verlängert werden. Auch hier wird die Lizenzverlängerung erst nach dem Ablaufen der aktuellen Gültigkeit dokumentiert und die neue Lizenz per Mail zugeschickt.

  • Teilnahme an Badminton Fortbildungen in anderen Landesverbänden, was ist zu beachten?

    Wenn es sich um eine badmintonspezifische Fortbildung eines anderen Landesverbandes handelt und diese zur Lizenzverlängerung ausgeschrieben ist, kann die Fortbildung ohne vorherige Rücksprachen absolviert werden. Lediglich im Anschluss ist eine Teilnahmebestätigung nötig, welche dann für die Eintragung zur Lizenzverlängerung bei der Geschäftsstelle in Hessen einzureichen ist.

  • Was ist, wenn ich kurzfristig zu einer angemeldeten Fortbildung doch nicht erscheinen kann?

    1. Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, bei 6 bis 2 Tage vor der Veranstaltung können lediglich 50% der Kosten Rückerstattet werden. Danach ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
    2. Ausnahme bei Krankheit und unter Vorlage eines Attestes ist auch eine vollständige Rückerstattung noch möglich. Diese muss aber unaufgefordert vor oder spätestens am ersten Lehrgangstag vorgelegt bzw. zugesendet werden.
  • Wie ist die Verpflegung für die Mittagspausen organisiert?

    Dies obliegt primär der Entscheidung des Lehrgangsleiters bzw. Organisators der Fortbildung. Vom Restaurantbesuch, über Lieferdienst bis hin zu einem gemeinsam organisierten Büffet ist alles möglich. Aber besonders letztere Variante mit dem Büffet hat sich bei den vergangenen Fortbildungen oft als eine sehr gute Variante etabliert. Es gibt eine große Auswahl verschiedener Speisen, von herzhaft bis süß, kein großer Zeitaufwand, minimale Kosten und das Mittagessen liegt nicht so schwer im Magen wie manch deftigere Speisen.

Trainerausbildung

  • Wie ist der Ablauf der Ausbildungsstufen und Lizenzen?

    1. Stufe DBV-Trassi Lizenz                    (60 LE)
    2. Stufe C-Trainer Breitensport         (+70 LE)
    3. Stufe C-Leistungssport                    (+30 LE)
    4. Stufe B-Lizenz  (Breitensport bzw. Leistungssport)   (+80 LE)
    5. Stufe A-Lizenz

    LE = Lerneinheiten (á 45 Min.)

  • Können alle Lizenzstufen unmittelbar nacheinander absolviert werden?

    Grundsätzlich sollte vor der Teilnehme an einer B-Trainer Ausbildung praktische Erfahrung in der Trainer- / Vereinsarbeit gesammelt worden sein. Man setzt hier im Regelfall einen Zeitraum von mind. 4 Jahren an, Ausnahmen sind jedoch unter gewissen Umständen möglich.  Auch bei den Stufen zwischen C-Breitensport und C-Leistungssport kann je nach vorherigem Wissensstand das Sammeln von Erfahrungen sinnvoll sein.

  • Wann finden die jeweiligen Ausbildungen über das Jahr hin statt?

    Pro Jahr ist für Hessen geplant, dass jeweils zwei Kurse zur Trassi Ausbildung angeboten werden. Diese sollen nach den Herbstferien starten und bis spätestens Mai abgeschlossen sein. Daran schließt sich die Aufstockung zur C-Breitensport Ausbildung an, welche mit der Grundausbildung in der Sportschule beginnt in den Monaten Mai, Juni oder Juli. Bis November soll die Prüfung für die C-Breitensport Lizenz erfolgen und unmittelbar schließt sich die Option zur nächsten Aufstockung auf C-Level zum Leistungssport in der Zeit November bis April an.

    Es wird versucht keine Lehrgänge auf die hessischen Schulferien oder Feiertage zu legen. Je nach Ferienplanung kann sich die Planung der Ausbildungslehrgänge aber auch entsprechend verschieben.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme?

    Für die Trassi Ausbildung muss das Alter von 14 Jahren mindestens erreicht sein. Die C-Trainer Ausbildung kann mit einem Alter ab 17 Jahren begonnen werden. Zudem sollten erste Grundlagen in Schlag- und Spielpraxis vorhanden sein. Außerdem auch die Bereitschaft, auch neben den Lehrgangsterminen Zeit für die eigene Entwicklung und weitere Aufgaben zu investieren.

  • Gibt es Lernmaterialien für die Ausbildung?

    Die Ausbildungskurse werden jeweils durch einen Kurs auf der Online-Plattform Racketmind begleitet. Dort sind in sieben Kategorien aufgeteilt die wichtigsten Informationen aus der Ausbildung zu finden. Neben den Folien aus den Wochenendlehrgängen sind auch Demovideos zu Lauf- und Schlagtechniken, sowie einige Übungsbeispiele zu Koordination und Fitness zu finden.

  • Kann ich für die Teilnahme an der Ausbildung Bildungsurlaub beantragen?

    Ja, dies ist in den jeweiligen Bundesländern klar geregelt. Die Sportschule in Frankfurt ist als Einrichtung hierfür anerkannt und so kann auch für die Teilnahme an dem Wochenlehrgang zur sportübergreifenden Grundausbildung in der Sportschule der Bildungsurlaub beantragt werden. Die nötigen Dokumente sind hierfür beim Ausschussvorsitzenden für Lehrwesen anzufragen und müssen dann beim Arbeitgeber eingereicht werden.

    Weitere Infos im Netz: arbeitswelt.hessen.de

  • Was wird in den Prüfungen der Ausbildungsstufen verlangt?

    Trassi-Ausbildung: 

    1. Ein Gespräch in Kleingruppen zu den Fachkenntnissen im Badminton. Jeder Teilnehmer zieht hierfür drei Themenkarten (Lauftechnik, Schlagtechnik, allg. Trainerwissen) auf die er sich kurz vorbereiten kann und im Anschluss dann dazu 3-4 Fragen gestellt bekommt die zu beantworten sind.
    2. Vier Technikdemonstrationen die trocken (ohne Ball) vorgeführt werden müssen. Diese können in Eigenleistung aufgenommen und über die Online-Plattform Racketmind abgegeben werden.
    3. Fünf Aufgaben für Zuwurf- und Zuspielfähigkeiten. Auch diese Aufgaben können selbstständig aufgenommen werden (mit Übungspartner) und über Racketmind abgegeben werden.

    Aufstockung C-Breitensport

    1. Schriftliche Klausur mit offenen und Multiple-Choice Fragen rund um die Ausbildung (Inhalte Trassi + C-Breitensport). Dauer der Klausur 2 Stunden.
    2. Vier Aufgaben zur Überprüfung der Zuspielfähigkeiten. Diese können in individuell aufgenommen und im Online-Kurs auf Racketmind abgegeben werden.
    3. Ausarbeitung einer Lehrprobe zu einem zugewiesenen Thema (ca. 8 Seiten)
    4. Abhalten der ausgearbeiteten Lehrprobe am Prüfungstermin mit einer kleinen Trainingsgruppe (idR. aus dem Teilnehmerkreis)
    5. Technik-Demonstration für Schlag-/Lauftechniken (im Vorfeld bekannt) am Prüfungstag

    Aufstockung C-Leistungssport

    1. Fehlersehen von Lauf- und Schlagtechniken
    2. Durchführung eines Individualtrainings mit einem Kind aus dem HBV-Kader bzw. Talentgruppe. Zweimal zu je 30 Minuten. Der erste Themenschwerpunkt ist dabei im Vorfeld bekannt und kann entsprechend vorbereitet werden. Der zweite Teil muss kurzfristig umgesetzt werden.
    3. Demonstration fortgeschrittener Schlagtechniken
  • Wo finden die Lehrgänge der Ausbildung statt?

    Grundsätzlich können die Lehrgänge in ganz Hessen stattfinden. In der Regel wird versucht passend zur Herkunft der Teilnehmergruppe auch passende Lehrgangsort zu finden. Die Vereine mit geeigneten Hallen (mind. 6 Felder) sind hier gefragt, Angebote für die Lehrgangstermine zu machen. Aufgrund von Hallenkosten Vielerorts, finden aber die meisten Lehrgänge im Raum Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt statt.
    Lediglich die Grundausbildung während der C-Breitensport Ausbildung findet immer in der Sportschule in Frankfurt statt.

  • Was ist die Basisausbildung in der Sportschule?

    Die Basisausbildung in der Sportschule in Frankfurt ist Teil der Aufstockung zum C-Trainer Breitensport. In diesem Teil werden alle sportartübergreifenden Themen behandelt. Von Theorie: Grundlagen der Anatomie, Kindeswohl, Doping und Trainingslehre bis hin zu vielen wichtigen Themen in der Praxis: Aufwärmen, Dehnen und Mobilisieren, Aufwärmspiele, Ausdauer- und Krafttraining oder auch kleine Spiele für Gruppen kennenlernen. Auch der Aufbau einer Trainingseinheit und ein erster Lehrversuch wird hier durchgenommen.
    Darüber hinaus ist die Basisausbildung eine tolle Gelegenheit, andere Teilnehmer der Ausbildung besser kennenzulernen, sich auszutauschen und für die weiteren Ausbildungsstufen miteinander zu vernetzen.

  • Sind Fehlzeiten in der Ausbildung zulässig?

    Bei der Ausbildung gilt eine vollständige Anwesenheitspflicht. Im Einzelfall können kleineren Fehlzeiten von max. einem Tag durch eine Ersatzleistung ausgeglichen werden. Dies ist mit dem Ausbildungsleiter abzustimmen.
    Alternativ kann die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren jedoch in den Folgekursen ohne zusätzliche Kosten fortgesetzt werden. Die Anmeldung muss hier in jedem Fall per Mail über die Geschäftsstelle erfolgen.

  • Kann ich meine Teilnahme zur Ausbildung auch wieder vor Ausbildungsbeginn stornieren?

    (1) Eine Stornierung mit voller Rückerstattung ist bis 14 Tage vor dem ersten Ausbildungstermin möglich, danach sind die vollen Ausbildungskosten nicht mehr Erstattbar.

    (2) Die Zahlung gilt dann, wie auch bei Fehlzeiten während der Ausbildung für zwei Jahre. In diesem Zeitraum kann die Ausbildung dann auch zu einem späteren Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden.

    (3) Einzelfälle, wo die Ausbildung auch in den nächsten beiden Jahren nicht fortgesetzt werden kann, sind von obiger Regelung ausgeschlossen und bedürfen der Rücksprache mit dem AV Lehre & Ausbildung.

  • Was ist, wenn ich eine Prüfung nachholen muss oder am Prüfungstermin nicht ablegen kann?

    Sollte ein Teilnehmer die Ausbildung nicht zum regulären Prüfungstermin abschließen können (Fehlzeit oder nicht Bestehen eines Prüfungsteils) und einen separaten Nachprüfungstermin benötigen, so ist hierfür eine Sonderzahlung von Euro 75,- Euro zu bezahlen.

    Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteiles auch nur dieser Teil zu wiederholen.

  • Was ist in der Teilnehmergebühr inbegriffen und was muss zusätzlich noch gezahlt werden?

    In den Teilnahmekosten für die Ausbildung ist die Teilnahme an allen Lehrgangsterminen und der Prüfung inbegriffen. Hinzu kommt die Bereitstellung aller Lernmaterialien und Lehrvideos über Racketmind. Für die C-Breitensport Ausbildung sind für die Grundausbildung in der Sportschule auch die Übernachtung inkl. Vollverpflegung bereits enthalten. Dies kann auch nicht storniert werden.

    Hinzu kommen demnach: Fahrtkosten zu den Lehrgangsorte, Verpflegung und falls nötig die Übernachtung an den Lehrgangsorten (außerhalb Grundausbildung in der Sportschule).

  • Wo liegen die Unterschiede zwischen der Breitensport- und der Leistungssport-Lizenz?

    Die C-Breitensport-Lizenz und die C-Leistungssport-Lizenz sind beide anerkannte Trainerinnen-C-Lizenzen im DOSB-System und qualifizieren zur eigenständigen Planung, Durchführung und Auswertung von Training im Verein. Sie folgen denselben grundlegenden Qualitätsstandards, haben einen vergleichbaren zeitlichen Umfang und unterliegen identischen Regelungen hinsichtlich Gültigkeit und Verlängerung. In beiden Ausbildungswegen erwerben Trainerinnen pädagogische, methodische und organisatorische Kompetenzen und lernen, Training sicher, zielgruppenorientiert und verantwortungsvoll zu gestalten. Das heißt zwischen den beiden Lizenzen liegt der wesentliche Unterschied nicht im formalen Status, sondern in der jeweiligen Zielsetzung, den angesprochenen Zielgruppen und dem Anforderungsniveau des Trainings.

    Die C-Breitensport-Lizenz ist darauf ausgerichtet, möglichst vielen Menschen einen Zugang zum Sport zu ermöglichen. Im Badminton liegt der Fokus auf der Vermittlung von Freude am Spiel, grundlegenden technischen Fertigkeiten und vielseitigen Bewegungserfahrungen. TrainerInnen arbeiten überwiegend mit Anfängerinnen, Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen ohne ausgeprägte Leistungsorientierung. Das Training ist spielerisch, abwechslungsreich und offen für unterschiedliche Leistungsstände. Wettkampf und Leistung treten in den Hintergrund, während Motivation, Teilhabe, soziale Aspekte und langfristige Bindung an den Verein eine zentrale Rolle spielen. Didaktisch steht vor allem das Erwerben und Anwenden grundlegender Fähigkeiten im Vordergrund.

    Die C-Leistungssport-Lizenz hingegen richtet sich an Trainerinnen, die leistungsorientiert arbeiten möchten. Im Badminton bedeutet dies die systematische Entwicklung von Spielerinnen mit Blick auf Wettkämpfe, Ranglistenbetrieb und langfristige Leistungssteigerung. Die Zielgruppe umfasst talentierte Nachwuchsspielerinnen sowie ambitionierte, leistungsorientierte Vereinsmitglieder. Entsprechend stehen differenzierte Schlag- und Lauftechniken, taktisches Verhalten im Einzel und Doppel, Trainingsplanung sowie erste Formen der Leistungsanalyse im Mittelpunkt. Trainerinnen übernehmen hier eine stärker steuernde und analysierende Rolle und planen Trainingsprozesse gezielt und strukturiert. Neben der Umsetzung gewinnt auch die Reflexion von Training und Wettkampf an Bedeutung.

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass beide Lizenzen auf einer gemeinsamen Basis aufbauen und Trainer*innen für verantwortungsvolle Vereinsarbeit qualifizieren. Während die C-Breitensport-Lizenz Badminton für eine breite Zielgruppe zugänglich macht und den Spaß an Bewegung sowie grundlegende Kompetenzen in den Vordergrund stellt, fokussiert die C-Leistungssport-Lizenz die gezielte Entwicklung sportlicher Leistung und die Vorbereitung auf den Wettkampf. Beide Ausbildungswege ergänzen sich und erfüllen unterschiedliche, aber gleichermaßen wichtige Aufgaben im organisierten Badmintonsport.

  • Wie ist die Verpflegung bei den Ausbildungslehrgängen organisiert?

    Bei den meisten Lehrgängen hat es sich in den letzten Jahren als gute Praxis erwiesen, dass für die Mittagspausen von allen Teilnehmern jeweils ein Büffet zusammengestellt wird, wofür jeder etwas mitbringt. Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Lieferservice, vielmehr liegt das Essen hier nicht so schwer im Magen wie die sonst übliche Pizza und Paste. So ist es meist ein geselliges Zusammensein mit einer Vielzahl an Leckereien von Salat, Brötchen, Käse, Frikadellen bis hin zu Obst und Kuchen. Das Büffet wird über eine vorher zugesendete Liste organisiert.
    In Einzelfällen kann aber natürlich auch für den einen oder andern Lehrgang doch auch mal der Lieferdienst herangezogen werden oder der Besuch in einem nahen gelegenen Restaurant.

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Dies sind die Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen.

Anmeldung

Welche Wege der Anmeldung für Ausbildungen oder Fortbildungen gibt es?

Die Anmeldung erfolgt in der Regel über nuLiga als Einzelperson oder durch den Verein. Bei technischen Problemen oder Anmeldungen von Teilnehmern aus anderen Landesverbänden sind für die Meldung die persönlichen Daten (Name, Anschrift, Mail, Telefon, Geb.-Datum und Verein) mit der Information, wer die Kosten für die Ausbildung trägt (Rechnungsanschrift), per Mail an die HBV-Geschäftsstelle zu senden.

Trainerlizenz

  • Wie oft muss eine Lizenz verlängert werden?

    Trassi: alle 4 Jahre (8 LE)
    C-Lizenzen: alle 4 Jahre (15 LE)
    B-Lizenzen: alle 3 Jahre (15 LE)
    A-Lizenzen: alle 2 Jahre (15 LE)

    LE = Lerneinheiten (á 45 Min.)
    8 LE ist eine eintägige Fortbildung, 15 LE werden auf ein Wochenende Samstag/Sonntag aufgeteilt.

  • Wann und wie bekomme ich meine Lizenz bzw. verlängerte Lizenz nach einer Fortbildung?

    Unabhängig vom Fortbildungszeitpunkt wird erst kurz vor Ablauf der aktuell gültigen Lizenz, die neue Lizenz per Mail (PDF) zugeschickt. Die hinterlegte Mailadresse sollte daher immer aktuell gehalten werden.

  • An wen wende ich mich, wenn sich meine Kontaktdaten ändern?

    Für Trassi- und C-Lizenz Inhaber ist die Geschäftsstelle des HBV zuständig. Ab Lizenzstufe B verwaltet der DBV die Lizenzen. Kontakt hierfür: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

  • Was tun, wenn meine Trainerlizenz bereits abgelaufen ist und ich sie wieder aktivieren möchte?

    Hierfür ist der Kontakt mit der Zuständigen Stelle erforderlich, (C-Lizenz = Landesverband, ab B-Lizenz = DBV) Je nach Ablaufdatum kann die Ausbildung mit einer zusätzlichen Maßnahme reaktiviert und dann verlängert werden. Genauere Auskünfte kann hier nur Fallbezogen von der zuständigen Person (Lehrwart im HBV bzw. Referent/in Bildung beim DBV) gegeben werden.

Fortbildungen

  • Wird meine Lizenz nach der Teilnahme an einer Fortbildung automatisch verlängert?

    Bei der Teilnahme an einer Fortbildung im eigenen Landesverband wird die Lizenzverwaltungsstelle für Trassi- und C-Lizenzen automatisch über die Teilnahme informiert und die Teilnahme an der Fortbildung im System eingetragen. Bei Teilnahme in anderen Landesverbänden muss eine Teilnahmebestätigung angefordert und bei der Lizenzverwaltungsstelle (HBV = Geschäftsstelle) eingereicht werden.

    Ebenso muss für Inhaber einer B-/A-Lizenz der Nachweis zur Teilnahme an der Fortbildung bei der Lizenzverwaltungsstelle des DBV eigenständig vorgelegt (per Mail zugesendet) werden: Kontakt DBV

  • Wo finde ich Angebote zu Fortbildungen?

    Auf der HBV Homepage, über die Seite des DBV oder auch sportübergreifende Fortbildungen durch das Bildungsportal des LsbH oder die Angebote der Sportjugend Hessen. Für sportübergreifende Fortbildungen ist im Vorfeld die Zustimmung des AV-Lehre einzuholen, dass diese Fortbildungen als Lizenzverlängerung Badminton anerkannt werden.
    Ein sinnvoller Mehrwert für die Trainerarbeit sollte die Fortbildung inhaltlich mit sich bringen.

  • Was ist, wenn ich mehrere Fortbildungen innerhalb meines Gültigkeitszeitraumes besuche?

    Grundsätzlich ist dies empfehlenswert, jedoch wird die Lizenz innerhalb eines Gültigkeitszeitraumes nur einmal verlängert werden. Auch hier wird die Lizenzverlängerung erst nach dem Ablaufen der aktuellen Gültigkeit dokumentiert und die neue Lizenz per Mail zugeschickt.

  • Teilnahme an Badminton Fortbildungen in anderen Landesverbänden, was ist zu beachten?

    Wenn es sich um eine badmintonspezifische Fortbildung eines anderen Landesverbandes handelt und diese zur Lizenzverlängerung ausgeschrieben ist, kann die Fortbildung ohne vorherige Rücksprachen absolviert werden. Lediglich im Anschluss ist eine Teilnahmebestätigung nötig, welche dann für die Eintragung zur Lizenzverlängerung bei der Geschäftsstelle in Hessen einzureichen ist.

  • Was ist, wenn ich kurzfristig zu einer angemeldeten Fortbildung doch nicht erscheinen kann?

    1. Eine Stornierung ist bis 7 Tage vor der Veranstaltung kostenfrei möglich, bei 6 bis 2 Tage vor der Veranstaltung können lediglich 50% der Kosten Rückerstattet werden. Danach ist eine Rückerstattung nicht mehr möglich.
    2. Ausnahme bei Krankheit und unter Vorlage eines Attestes ist auch eine vollständige Rückerstattung noch möglich. Diese muss aber unaufgefordert vor oder spätestens am ersten Lehrgangstag vorgelegt bzw. zugesendet werden.
  • Wie ist die Verpflegung für die Mittagspausen organisiert?

    Dies obliegt primär der Entscheidung des Lehrgangsleiters bzw. Organisators der Fortbildung. Vom Restaurantbesuch, über Lieferdienst bis hin zu einem gemeinsam organisierten Büffet ist alles möglich. Aber besonders letztere Variante mit dem Büffet hat sich bei den vergangenen Fortbildungen oft als eine sehr gute Variante etabliert. Es gibt eine große Auswahl verschiedener Speisen, von herzhaft bis süß, kein großer Zeitaufwand, minimale Kosten und das Mittagessen liegt nicht so schwer im Magen wie manch deftigere Speisen.

Trainerausbildung

  • Wie ist der Ablauf der Ausbildungsstufen und Lizenzen?

    1. Stufe DBV-Trassi Lizenz                    (60 LE)
    2. Stufe C-Trainer Breitensport         (+70 LE)
    3. Stufe C-Leistungssport                    (+30 LE)
    4. Stufe B-Lizenz  (Breitensport bzw. Leistungssport)   (+80 LE)
    5. Stufe A-Lizenz

    LE = Lerneinheiten (á 45 Min.)

  • Können alle Lizenzstufen unmittelbar nacheinander absolviert werden?

    Grundsätzlich sollte vor der Teilnehme an einer B-Trainer Ausbildung praktische Erfahrung in der Trainer- / Vereinsarbeit gesammelt worden sein. Man setzt hier im Regelfall einen Zeitraum von mind. 4 Jahren an, Ausnahmen sind jedoch unter gewissen Umständen möglich.  Auch bei den Stufen zwischen C-Breitensport und C-Leistungssport kann je nach vorherigem Wissensstand das Sammeln von Erfahrungen sinnvoll sein.

  • Wann finden die jeweiligen Ausbildungen über das Jahr hin statt?

    Pro Jahr ist für Hessen geplant, dass jeweils zwei Kurse zur Trassi Ausbildung angeboten werden. Diese sollen nach den Herbstferien starten und bis spätestens Mai abgeschlossen sein. Daran schließt sich die Aufstockung zur C-Breitensport Ausbildung an, welche mit der Grundausbildung in der Sportschule beginnt in den Monaten Mai, Juni oder Juli. Bis November soll die Prüfung für die C-Breitensport Lizenz erfolgen und unmittelbar schließt sich die Option zur nächsten Aufstockung auf C-Level zum Leistungssport in der Zeit November bis April an.

    Es wird versucht keine Lehrgänge auf die hessischen Schulferien oder Feiertage zu legen. Je nach Ferienplanung kann sich die Planung der Ausbildungslehrgänge aber auch entsprechend verschieben.

  • Was sind die Voraussetzungen für eine Teilnahme?

    Für die Trassi Ausbildung muss das Alter von 14 Jahren mindestens erreicht sein. Die C-Trainer Ausbildung kann mit einem Alter ab 17 Jahren begonnen werden. Zudem sollten erste Grundlagen in Schlag- und Spielpraxis vorhanden sein. Außerdem auch die Bereitschaft, auch neben den Lehrgangsterminen Zeit für die eigene Entwicklung und weitere Aufgaben zu investieren.

  • Gibt es Lernmaterialien für die Ausbildung?

    Die Ausbildungskurse werden jeweils durch einen Kurs auf der Online-Plattform Racketmind begleitet. Dort sind in sieben Kategorien aufgeteilt die wichtigsten Informationen aus der Ausbildung zu finden. Neben den Folien aus den Wochenendlehrgängen sind auch Demovideos zu Lauf- und Schlagtechniken, sowie einige Übungsbeispiele zu Koordination und Fitness zu finden.

  • Kann ich für die Teilnahme an der Ausbildung Bildungsurlaub beantragen?

    Ja, dies ist in den jeweiligen Bundesländern klar geregelt. Die Sportschule in Frankfurt ist als Einrichtung hierfür anerkannt und so kann auch für die Teilnahme an dem Wochenlehrgang zur sportübergreifenden Grundausbildung in der Sportschule der Bildungsurlaub beantragt werden. Die nötigen Dokumente sind hierfür beim Ausschussvorsitzenden für Lehrwesen anzufragen und müssen dann beim Arbeitgeber eingereicht werden.

    Weitere Infos im Netz: arbeitswelt.hessen.de

  • Was wird in den Prüfungen der Ausbildungsstufen verlangt?

    Trassi-Ausbildung: 

    1. Ein Gespräch in Kleingruppen zu den Fachkenntnissen im Badminton. Jeder Teilnehmer zieht hierfür drei Themenkarten (Lauftechnik, Schlagtechnik, allg. Trainerwissen) auf die er sich kurz vorbereiten kann und im Anschluss dann dazu 3-4 Fragen gestellt bekommt die zu beantworten sind.
    2. Vier Technikdemonstrationen die trocken (ohne Ball) vorgeführt werden müssen. Diese können in Eigenleistung aufgenommen und über die Online-Plattform Racketmind abgegeben werden.
    3. Fünf Aufgaben für Zuwurf- und Zuspielfähigkeiten. Auch diese Aufgaben können selbstständig aufgenommen werden (mit Übungspartner) und über Racketmind abgegeben werden.

    Aufstockung C-Breitensport

    1. Schriftliche Klausur mit offenen und Multiple-Choice Fragen rund um die Ausbildung (Inhalte Trassi + C-Breitensport). Dauer der Klausur 2 Stunden.
    2. Vier Aufgaben zur Überprüfung der Zuspielfähigkeiten. Diese können in individuell aufgenommen und im Online-Kurs auf Racketmind abgegeben werden.
    3. Ausarbeitung einer Lehrprobe zu einem zugewiesenen Thema (ca. 8 Seiten)
    4. Abhalten der ausgearbeiteten Lehrprobe am Prüfungstermin mit einer kleinen Trainingsgruppe (idR. aus dem Teilnehmerkreis)
    5. Technik-Demonstration für Schlag-/Lauftechniken (im Vorfeld bekannt) am Prüfungstag

    Aufstockung C-Leistungssport

    1. Fehlersehen von Lauf- und Schlagtechniken
    2. Durchführung eines Individualtrainings mit einem Kind aus dem HBV-Kader bzw. Talentgruppe. Zweimal zu je 30 Minuten. Der erste Themenschwerpunkt ist dabei im Vorfeld bekannt und kann entsprechend vorbereitet werden. Der zweite Teil muss kurzfristig umgesetzt werden.
    3. Demonstration fortgeschrittener Schlagtechniken
  • Wo finden die Lehrgänge der Ausbildung statt?

    Grundsätzlich können die Lehrgänge in ganz Hessen stattfinden. In der Regel wird versucht passend zur Herkunft der Teilnehmergruppe auch passende Lehrgangsort zu finden. Die Vereine mit geeigneten Hallen (mind. 6 Felder) sind hier gefragt, Angebote für die Lehrgangstermine zu machen. Aufgrund von Hallenkosten Vielerorts, finden aber die meisten Lehrgänge im Raum Frankfurt, Wiesbaden und Darmstadt statt.
    Lediglich die Grundausbildung während der C-Breitensport Ausbildung findet immer in der Sportschule in Frankfurt statt.

  • Was ist die Basisausbildung in der Sportschule?

    Die Basisausbildung in der Sportschule in Frankfurt ist Teil der Aufstockung zum C-Trainer Breitensport. In diesem Teil werden alle sportartübergreifenden Themen behandelt. Von Theorie: Grundlagen der Anatomie, Kindeswohl, Doping und Trainingslehre bis hin zu vielen wichtigen Themen in der Praxis: Aufwärmen, Dehnen und Mobilisieren, Aufwärmspiele, Ausdauer- und Krafttraining oder auch kleine Spiele für Gruppen kennenlernen. Auch der Aufbau einer Trainingseinheit und ein erster Lehrversuch wird hier durchgenommen.
    Darüber hinaus ist die Basisausbildung eine tolle Gelegenheit, andere Teilnehmer der Ausbildung besser kennenzulernen, sich auszutauschen und für die weiteren Ausbildungsstufen miteinander zu vernetzen.

  • Sind Fehlzeiten in der Ausbildung zulässig?

    Bei der Ausbildung gilt eine vollständige Anwesenheitspflicht. Im Einzelfall können kleineren Fehlzeiten von max. einem Tag durch eine Ersatzleistung ausgeglichen werden. Dies ist mit dem Ausbildungsleiter abzustimmen.
    Alternativ kann die Ausbildung innerhalb von 2 Jahren jedoch in den Folgekursen ohne zusätzliche Kosten fortgesetzt werden. Die Anmeldung muss hier in jedem Fall per Mail über die Geschäftsstelle erfolgen.

  • Kann ich meine Teilnahme zur Ausbildung auch wieder vor Ausbildungsbeginn stornieren?

    (1) Eine Stornierung mit voller Rückerstattung ist bis 14 Tage vor dem ersten Ausbildungstermin möglich, danach sind die vollen Ausbildungskosten nicht mehr Erstattbar.

    (2) Die Zahlung gilt dann, wie auch bei Fehlzeiten während der Ausbildung für zwei Jahre. In diesem Zeitraum kann die Ausbildung dann auch zu einem späteren Zeitpunkt begonnen oder fortgesetzt werden.

    (3) Einzelfälle, wo die Ausbildung auch in den nächsten beiden Jahren nicht fortgesetzt werden kann, sind von obiger Regelung ausgeschlossen und bedürfen der Rücksprache mit dem AV Lehre & Ausbildung.

  • Was ist, wenn ich eine Prüfung nachholen muss oder am Prüfungstermin nicht ablegen kann?

    Sollte ein Teilnehmer die Ausbildung nicht zum regulären Prüfungstermin abschließen können (Fehlzeit oder nicht Bestehen eines Prüfungsteils) und einen separaten Nachprüfungstermin benötigen, so ist hierfür eine Sonderzahlung von Euro 75,- Euro zu bezahlen.

    Bei Nichtbestehen eines Prüfungsteiles auch nur dieser Teil zu wiederholen.

  • Was ist in der Teilnehmergebühr inbegriffen und was muss zusätzlich noch gezahlt werden?

    In den Teilnahmekosten für die Ausbildung ist die Teilnahme an allen Lehrgangsterminen und der Prüfung inbegriffen. Hinzu kommt die Bereitstellung aller Lernmaterialien und Lehrvideos über Racketmind. Für die C-Breitensport Ausbildung sind für die Grundausbildung in der Sportschule auch die Übernachtung inkl. Vollverpflegung bereits enthalten. Dies kann auch nicht storniert werden.

    Hinzu kommen demnach: Fahrtkosten zu den Lehrgangsorte, Verpflegung und falls nötig die Übernachtung an den Lehrgangsorten (außerhalb Grundausbildung in der Sportschule).

  • Wo liegen die Unterschiede zwischen der Breitensport- und der Leistungssport-Lizenz?

    Die C-Breitensport-Lizenz und die C-Leistungssport-Lizenz sind beide anerkannte Trainerinnen-C-Lizenzen im DOSB-System und qualifizieren zur eigenständigen Planung, Durchführung und Auswertung von Training im Verein. Sie folgen denselben grundlegenden Qualitätsstandards, haben einen vergleichbaren zeitlichen Umfang und unterliegen identischen Regelungen hinsichtlich Gültigkeit und Verlängerung. In beiden Ausbildungswegen erwerben Trainerinnen pädagogische, methodische und organisatorische Kompetenzen und lernen, Training sicher, zielgruppenorientiert und verantwortungsvoll zu gestalten. Das heißt zwischen den beiden Lizenzen liegt der wesentliche Unterschied nicht im formalen Status, sondern in der jeweiligen Zielsetzung, den angesprochenen Zielgruppen und dem Anforderungsniveau des Trainings.

    Die C-Breitensport-Lizenz ist darauf ausgerichtet, möglichst vielen Menschen einen Zugang zum Sport zu ermöglichen. Im Badminton liegt der Fokus auf der Vermittlung von Freude am Spiel, grundlegenden technischen Fertigkeiten und vielseitigen Bewegungserfahrungen. TrainerInnen arbeiten überwiegend mit Anfängerinnen, Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen ohne ausgeprägte Leistungsorientierung. Das Training ist spielerisch, abwechslungsreich und offen für unterschiedliche Leistungsstände. Wettkampf und Leistung treten in den Hintergrund, während Motivation, Teilhabe, soziale Aspekte und langfristige Bindung an den Verein eine zentrale Rolle spielen. Didaktisch steht vor allem das Erwerben und Anwenden grundlegender Fähigkeiten im Vordergrund.

    Die C-Leistungssport-Lizenz hingegen richtet sich an Trainerinnen, die leistungsorientiert arbeiten möchten. Im Badminton bedeutet dies die systematische Entwicklung von Spielerinnen mit Blick auf Wettkämpfe, Ranglistenbetrieb und langfristige Leistungssteigerung. Die Zielgruppe umfasst talentierte Nachwuchsspielerinnen sowie ambitionierte, leistungsorientierte Vereinsmitglieder. Entsprechend stehen differenzierte Schlag- und Lauftechniken, taktisches Verhalten im Einzel und Doppel, Trainingsplanung sowie erste Formen der Leistungsanalyse im Mittelpunkt. Trainerinnen übernehmen hier eine stärker steuernde und analysierende Rolle und planen Trainingsprozesse gezielt und strukturiert. Neben der Umsetzung gewinnt auch die Reflexion von Training und Wettkampf an Bedeutung.

    Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass beide Lizenzen auf einer gemeinsamen Basis aufbauen und Trainer*innen für verantwortungsvolle Vereinsarbeit qualifizieren. Während die C-Breitensport-Lizenz Badminton für eine breite Zielgruppe zugänglich macht und den Spaß an Bewegung sowie grundlegende Kompetenzen in den Vordergrund stellt, fokussiert die C-Leistungssport-Lizenz die gezielte Entwicklung sportlicher Leistung und die Vorbereitung auf den Wettkampf. Beide Ausbildungswege ergänzen sich und erfüllen unterschiedliche, aber gleichermaßen wichtige Aufgaben im organisierten Badmintonsport.

  • Wie ist die Verpflegung bei den Ausbildungslehrgängen organisiert?

    Bei den meisten Lehrgängen hat es sich in den letzten Jahren als gute Praxis erwiesen, dass für die Mittagspausen von allen Teilnehmern jeweils ein Büffet zusammengestellt wird, wofür jeder etwas mitbringt. Das ist nicht nur kostengünstiger als ein Lieferservice, vielmehr liegt das Essen hier nicht so schwer im Magen wie die sonst übliche Pizza und Paste. So ist es meist ein geselliges Zusammensein mit einer Vielzahl an Leckereien von Salat, Brötchen, Käse, Frikadellen bis hin zu Obst und Kuchen. Das Büffet wird über eine vorher zugesendete Liste organisiert.
    In Einzelfällen kann aber natürlich auch für den einen oder andern Lehrgang doch auch mal der Lieferdienst herangezogen werden oder der Besuch in einem nahen gelegenen Restaurant.

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Trainerausbildung

  • Tobias Hofmann

Basis-Informationen zu den Ausbildungsinhalten

2025 hat der Hessische Badminton-Verband sein Ausbildungssystem, um den Einstieg in die Trainerlaufbahn noch attraktiver und flexibler zu gestalten, umgestellt. Orientiert am Rahmenkonzept des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV), führen wir ein modernes Stufenmodell ein, das es euch ermöglicht, eure Ausbildung individuell zu planen und die Qualifikationen Schritt für Schritt zu erwerben.

Das 3-Stufen-Modell

Schaubild Stufen Ausbildung HBV

Anstatt paralleler Ausbildungen bauen die Lizenzen nun direkt aufeinander auf. Das senkt die Hürden und ermöglicht es, die Ausbildung über mehrere Jahre zu verteilen:

1. Stufe: DBV-Trainerassistent (Trassi)

  • Der Einstieg für alle (ab 14 Jahren). Umfasst drei Wochenendlehrgänge.

2. Stufe: C-Trainer Breitensport

  • Voraussetzung: DBV-Trassi-Abschluss. Beinhaltet die allgemeinsportliche Grundausbildung (40 LE) sowie zwei badminton-spezifische Wochenenden.

3. Stufe: C-Trainer Leistungssport

  • Die Vertiefung: Ein zusätzliches Wochenende plus 10 Lerneinheiten Online-Learning führen zur Leistungssport-Lizenz.

Modernes Lernen mit digitaler Unterstützung

Um die Präsenzphasen effektiv zu nutzen, wird die gesamte Ausbildung durch die Online-Plattform Racketmind begleitet. Hier findet der Austausch statt, werden Videos und Arbeitsmaterialien geteilt, sowie Aufgaben flexibel von zu Hause aus bearbeitet.

Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick

  • Flexibilität: Absolvierte Teile innerhalb einer Stufe bleiben 2 Jahre gültig, so kann die Ausbildung auch in einem der beiden Folgejahre noch abgeschlossen werden.
  • •Qualität: Unser Ziel ist es, das hohe hessische Ausbildungsniveau beizubehalten und durch die kleinteilige Struktur noch mehr Trainer für die Vereine zu gewinnen.
  • •Prüfungen: Während die Trassi-Ausbildung mit integrierten Prüfungsteilen abschließt, folgen bei den C-Lizenzen gezielte schriftliche und praktische Prüfungen (z. B. Lehrproben).
  • •Verbindlichkeit: Da die einzelnen Stufen kompakt gestaltet sind, wird eine 100% Anwesenheit erwartet, um eine optimale Vorbereitung auf die Trainerrolle zu garantieren.

Wir freuen uns über Interessenten, schaut einfach immer wieder hier vorbei um nach den aktuellen Kursangeboten zu schauen.

 

Ausschuss Leistungssport - Ansprechpartner

  • Andreas Kuhaupt

Ausschussvorsitzender Leistungssport

 
Ausschussvorsitzender Leistungssport
Christian Scheele
Leo-Grewenig-Str.42
64625 Bensheim
Tel.: 06251/8038999
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Ausschussmitglieder

 
Vizepräsidentin Leistungssport
Nicol Bittner
EMail: leistungssport@...
     
       

Ausschussmitglied
Stefan Weigand
Wetzlarer Weg 10
35444 Biebertal
Mobil: 0176-32587360
E-Mail: stefan.weigand@...

 

Ausschussmitglied
Stefan Molitor
Bommersheimer Str. 51
61440 Oberursel
Mobil: 0179-8309287
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

       

Ausschussmitglied
Dieter Fachinger
Tel: 07554-9893813
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ausschussmitglied
Luo Haihua
Wilhelm-Mankel-Str. 23
63477 Maintal
Mobil: 0179/1232924
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Landestrainer
Franklin Wahab
Gothenstraße 75 
64347 Griesheim
Tel: 0177-7827185
EMail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Ausschussmitglied Altersklassenbeauftragte O35-O75
Katrin Remsperger
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Datenschutz

  • Markus Nerding

Datenschutzerklärung

Allgemein

Als Betreiber dieser Website und als Unternehmen kommen wir mit Ihren personenbezogenen Daten in Kontakt. Gemeint sind alle Daten, die etwas über Sie aussagen und mit denen Sie identifiziert werden können. In dieser Datenschutzerklärung möchten wir Ihnen erläutern, in welcher Weise, zu welchem Zweck und auf welcher rechtlichen Grundlage wir Ihre Daten verarbeiten.

Für die Datenverarbeitung auf dieser Website und in unserem Unternehmen ist verantwortlich:

Hessischer Badminton Verband e.V.
Am Thoracker 11
64711 Erbach

Telefon: 06062-94 69 491
E-Mail: geschaeftsstelle(_at_)hessischer-badminton-verband.de

Allgemeine Hinweise

SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung

Wenn Sie Ihre Daten auf Webseiten eingeben, Online-Bestellungen aufgeben oder E-Mails über das Internet verschicken, müssen Sie immer damit rechnen, dass unberechtigte Dritte auf Ihre Daten zugreifen. Einen vollständigen Schutz vor solchen Zugriffen gibt es nicht. Wir setzen jedoch alles daran, Ihre Daten bestmöglich zu schützen und die Sicherheitslücken zu schließen, soweit es uns möglich ist.

Ein wichtiger Schutzmechanismus ist die SSL- bzw. TLS-Verschlüsselung unserer Website, die dafür sorgt, dass Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden können. Sie erkennen die Verschlüsselung an dem Schloss-Icon vor der eingegebenen Internetadresse in Ihrem Browser und daran, dass unsere Internetadresse mit https:// beginnt und nicht mit http://.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

An manchen Stellen in dieser Datenschutzerklärung informieren wir Sie darüber, wie lange wir oder die Unternehmen, die Ihre Daten in unserem Auftrag verarbeiten, Ihre Daten speichern. Fehlt eine solche Angabe, speichern wir Ihre Daten, bis der Zweck der Datenverarbeitung entfällt, Sie der Datenverarbeitung widersprechen oder Sie Ihre Einwilligung in die Datenverarbeitung widerrufen.

Im Falle eines Widerspruchs oder Widerrufs dürfen wir Ihre Daten allerdings weiterverarbeiten, wenn mindestens eine der folgenden Voraussetzungen vorliegt:

Wir haben zwingende schutzwürdige Gründe für die Fortsetzung der Datenverarbeitung, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen (nur bei Widerspruch gegen die Datenverarbeitung; wenn sich der Widerspruch gegen Direktwerbung richtet, können wir keine schutzwürdigen Gründe vorbringen).

Die Datenverarbeitung ist erforderlich, um Rechtsansprüche geltend zu machen, auszuüben oder zu verteidigen (gilt nicht, wenn sich Ihr Widerspruch gegen Direktwerbung richtet).

Wir sind gesetzlich verpflichtet, Ihre Daten aufzubewahren.

In diesem Fall löschen wir Ihre Daten, sobald die Voraussetzung(en) entfällt bzw. entfallen.

Datenschutzbeauftragter

Wir haben für unser Unternehmen einen Datenschutzbeauftragten bestellt:

Elke Scheele
Leo-Grewenig-Str. 42
64625 Bensheim


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Ihre Rechte

Widerspruch gegen die Datenverarbeitung

WENN SIE IN DIESER DATENSCHUTZERKLÄRUNG LESEN, DASS WIR BERECHTIGTE INTERESSEN FÜR DIE VERARBEITUNG IHRER DATEN HABEN UND DIESE DESHALB AUF ART. 6 ABS. 1 SATZ 1 LIT. F) DSGVO STÜTZEN, HABEN SIE NACH ART. 21 DSGVO DAS RECHT, WIDERSPRUCH DAGEGEN EINZULEGEN. DAS GILT AUCH FÜR EIN PROFILING, DAS AUF GRUNDLAGE DER GENANNTEN VORSCHRIFT ERFOLGT. VORAUSSETZUNG IST, DASS SIE GRÜNDE FÜR DEN WIDERSPRUCH ANFÜHREN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN. EINE BEGRÜNDUNG IST NICHT ERFORDERLICH, WENN SICH DER WIDERSPRUCH GEGEN DIE NUTZUNG IHRER DATEN ZUR DIREKTWERBUNG RICHTET.

FOLGE DES WIDERSPRUCHS IST, DASS WIR IHRE DATEN NICHT MEHR VERARBEITEN DÜRFEN. DAS GILT NUR DANN NICHT, WENN EINE DER FOLGENDEN VORAUSSETZUNGEN VORLIEGT:

  • WIR KÖNNEN ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN, DIE IHRE INTERESSEN, RECHTE UND FREIHEITEN ÜBERWIEGEN.
  • DIE VERARBEITUNG DIENT DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN.

DIE AUSNAHMEN GELTEN NICHT, WENN SICH IHR WIDERSPRUCH GEGEN DIREKTWERBUNG RICHTET ODER GEGEN EIN PROFILING, DAS MIT DIESER IN VERBINDUNG STEHT.

Weitere Rechte

Widerruf Ihrer Einwilligung zur Datenverarbeitung

Viele Datenverarbeitungsvorgänge erfolgen auf der Grundlage Ihrer Einwilligung. Diese erteilen Sie z. B. dadurch, dass Sie bei Online-Formularen ein entsprechendes Häkchen setzen, bevor Sie das Formular versenden, oder indem Sie bestimmte Cookies zulassen, wenn Sie unsere Website besuchen. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO). Ab dem Zeitpunkt des Widerrufs dürfen wir Ihre Daten dann nicht mehr verarbeiten. Einzige Ausnahme: Wir sind gesetzlich verpflichtet, die Daten eine bestimmte Zeit lang aufzubewahren. Solche Aufbewahrungsfristen gibt es insbesondere im Steuer- und Handelsrecht.

Recht zur Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde

Wenn Sie der Auffassung sind, dass wir gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verstoßen, haben Sie nach Art. 77 DSGVO das Recht, sich bei einer Aufsichtsbehörde zu beschweren. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes wenden, an dem der mutmaßliche Verstoß stattgefunden hat. Das Beschwerderecht besteht neben verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfen.

Recht auf Datenübertragbarkeit

Daten, die wir auf Grundlage Ihrer Einwilligung oder in Erfüllung eines Vertrages automatisiert verarbeiten, müssen wir Ihnen oder einem Dritten in einem gängigen maschinenlesbaren Format aushändigen, wenn Sie das verlangen. An einen anderen Verantwortlichen können wir die Daten nur übertragen, soweit dies technisch möglich ist.

Recht auf Datenauskunft, -löschung und -berichtigung

Sie haben nach Art. 15 DSGVO das Recht, unentgeltlich Auskunft darüber zu erhalten, welche personenbezogenen Daten wir von Ihnen gespeichert haben, wo die Daten herkommen, an wen wir die Daten übermitteln und zu welchem Zweck sie gespeichert werden. Sollten die Daten falsch sein, haben Sie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), unter den Voraussetzungen des Art. 17 DSGVO dürfen Sie verlangen, dass wir die Daten löschen.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

In bestimmten Situationen können Sie nach Art. 18 DSGVO von uns verlangen, dass wir die Verarbeitung Ihrer Daten einschränken. Die Daten dürfen dann – von der Speicherung abgesehen – nur noch wie folgt verarbeitet werden:

  • mit Ihrer Einwilligung
  • zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen
  • zum Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person
  • aus Gründen eines wichtigen öffentlichen Interesses der Europäischen Union oder eines Mitgliedstaates

Das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung besteht in den folgenden Situationen:

  • Sie haben die Richtigkeit Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten bestritten und wir benötigen Zeit, um dies zu überprüfen. Hier besteht das Recht für die Dauer der Prüfung.
  • Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt zu Unrecht oder war in der Vergangenheit unrechtmäßig. Hier besteht das Recht alternativ zur Löschung der Daten.
  • Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr, Sie benötigen sie jedoch zur Ausübung, Verteidigung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen. Hier besteht das Recht alternativ zur Löschung der Daten.
  • Sie haben Widerspruch nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO eingelegt und nun müssen Ihre und unsere Interessen gegeneinander abgewogen werden. Hier besteht das Recht, solange das Ergebnis der Abwägung noch nicht feststeht.

Hosting

Datenerfassung auf dieser Website

Verwendung von Cookies

Unsere Website platziert Cookies auf Ihrem Gerät. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, mit denen unterschiedliche Zwecke verfolgt werden. Manche Cookies sind technisch notwendig, damit die Website überhaupt funktioniert (notwendige Cookies). Andere werden benötigt, um bestimmte Aktionen oder Funktionen auf der Site ausführen zu können (funktionale Cookies). So wäre es beispielsweise ohne Cookies nicht möglich, die Vorzüge eines Warenkorbs in einem Online-Shop zu nutzen. Wieder andere Cookies dienen dazu, das Nutzerverhalten zu analysieren oder Werbemaßnahmen zu optimieren. Wenn wir Dienstleistungen Dritter auf unserer Website nutzen, z. B. zur Abwicklung von Zahlungsvorgängen, können auch diese Unternehmen Cookies auf Ihrem Gerät hinterlassen, wenn Sie die Website aufrufen (sog. Third-Party-Cookies).

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

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Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, dass unsere Online-Angebote ohne technische Probleme von den Besuchern genutzt werden können und ihnen alle gewünschten Funktionen zur Verfügung stehen. Die Speicherung notwendiger und funktionaler Cookies auf Ihrem Gerät erfolgt daher auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Alle anderen Cookies setzen wir auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO ein, sofern Sie uns eine entsprechende Einwilligung erteilen. Diese können Sie jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Haben Sie bei der Abfrage der Einwilligung in die Platzierung notwendiger und funktionaler Cookies eingewilligt, erfolgt auch die Speicherung dieser Cookies ausschließlich auf der Grundlage Ihrer Einwilligung.

Server-Log-Dateien

Server-Log-Dateien protokollieren alle Anfragen und Zugriffe auf unsere Website und halten Fehlermeldungen fest. Sie umfassen auch personenbezogene Daten, insbesondere Ihre IP-Adresse. Diese wird allerdings schon nach kurzer Zeit vom Provider anonymisiert, sodass wir die Daten nicht Ihrer Person zuordnen können. Die Daten werden automatisch von Ihrem Browser an unseren Provider übermittelt.

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Unser Provider speichert die Server-Log-Dateien, um die Aktivitäten auf unserer Website nachvollziehen zu können und Fehler ausfindig zu machen. Die Dateien enthalten die folgenden Daten:

  • Browsertyp und -version
  • verwendetes Betriebssystem
  • Referrer-URL
  • Hostname des zugreifenden Rechners
  • Uhrzeit der Serveranfrage
  • IP-Adresse (ggf. anonymisiert)

Wir führen diese Daten nicht mit anderen Daten zusammen, sondern nutzen sie lediglich für die statistische Auswertung und zur Verbesserung unserer Website.

Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, dass unsere Website fehlerfrei läuft. Auch ist es unser berechtigtes Interesse, einen anonymisierten Überblick über die Zugriffe auf unsere Website zu erhalten. Die Datenverarbeitung ist deshalb gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO rechtmäßig.

Anfrage per E-Mail, Telefon oder Telefax

Sie können uns per E-Mail oder Telefax eine Nachricht zukommen lassen oder uns anrufen.

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir speichern Ihre Nachricht sowie Ihre selbst gemachten Kontaktangaben bzw. die übermittelte Telefonnummer, um Ihre Anfrage inklusive Anschlussfragen bearbeiten zu können. Ohne Ihre Einwilligung geben wir die Daten nicht an andere Personen weiter.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir löschen Ihre Daten, sobald einer der folgenden Punkte eintritt:

  • Ihre Anfrage wurde abschließend bearbeitet.
  • Sie fordern uns zur Löschung der Daten auf.
  • Sie widerrufen Ihre Einwilligung zur Speicherung.

Das gilt nur dann nicht, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten aufzubewahren.

Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Sofern Ihre Anfrage mit unserer vertraglichen Beziehung in Zusammenhang steht oder der Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen dient, verarbeiten wir Ihre Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. In allen anderen Fällen ist es unser berechtigtes Interesse, an uns gerichtete Anfragen effektiv zu bearbeiten. Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung ist somit Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Haben Sie in die Speicherung Ihrer Daten eingewilligt, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO die Rechtsgrundlage. In diesem Fall können Sie Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Analyse-Tools und Werbung

Wir nutzen die folgenden Tools, um das Verhalten unserer Websitebesucher zu analysieren und ihnen Werbung zu zeigen.

IONOS WebAnalytics

Was ist IONOS WebAnalytics?
Tool zur Analyse des Nutzerverhaltens

Wer verarbeitet Ihre Daten?
1&1 IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland

Wo finden Sie weitere Informationen über den Datenschutz bei IONOS WebAnalytics?
https://www.ionos.de/terms-gtc/index.php?id=6

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Wir sind stets daran interessiert, unser Webangebot für die Nutzer zu optimieren. Dabei hilft uns IONOS WebAnalytics. Das Tool erfasst, wie viele Personen unsere Website besuchen und wie sie sich verhalten, von welcher Website sie auf unsere Website kommen, an welchem Standort sie sich befinden und welche Browser- und Betriebssystemversionen sie nutzen. Gespeichert werden insbesondere die folgenden Daten:

  • Referrer (zuvor besuchte Website)
  • angeforderte Webseite oder Datei
  • Browsertyp und -version
  • verwendetes Betriebssystem
  • verwendeter Gerätetyp
  • Uhrzeit des Zugriffs
  • IP-Adresse in anonymisierter Form (wird nur verwendet, um den Ort des Zugriffs zu ermitteln)

Alle Daten erfasst IONOS WebAnalytics nach eigener Aussage vollständig anonymisiert. Sie können also nicht identifiziert werden. Auch werden keine Cookies auf Ihrem Gerät platziert.

Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Als Websitebetreiber haben wir ein berechtigtes Interesse an der anonymisierten Analyse des Nutzerverhaltens zu dem Zweck, unser Webangebot und die dort platzierte Werbung zu optimieren. Die Datenverarbeitung ist deshalb nach Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO rechtmäßig. Für den Fall, dass Sie in die Datenverarbeitung durch IONOS WebAnalytics eingewilligt haben, ist ausschließlich Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO die Rechtsgrundlage. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.

Audio- und Videokonferenzen

Als Unternehmen sind wir in Kontakt mit vielen Menschen: Kunden, Geschäftspartnern, Dienstleistern usw. Dabei nutzen wir für den Austausch neben anderen Kommunikationsmitteln auch sogenannte Online-Konferenz-Tools. Datenschutzrechtlich relevante Informationen zu dem bzw. den Anbietern der von uns genutzten Tools finden Sie am Ende dieses Abschnitts. Kommunizieren Sie mit uns über ein solches Tool, verarbeiten nicht nur wir, sondern insbesondere der Anbieter des jeweiligen Tools Ihre personenbezogenen Daten.

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Online-Konferenz-Tools erfassen und speichern diverse personenbezogene Daten, um die Teilnahme an einer Online-Konferenz und deren reibungslose Durchführung zu ermöglichen. Neben Anmelde-, Konferenz- und technischen Daten betrifft dies auch bestimmte Kommunikationsinhalte.

Anmeldedaten: Ihre E-Mail-Adresse und/oder Telefonnummer und ggf. weitere Daten, die Sie bei der Anmeldung zur Konferenz angeben.

Konferenzdaten: Beginn, Ende sowie Dauer Ihrer Teilnahme an der Konferenz, die Anzahl der Teilnehmer und sonstige Metadaten zur Konferenz.

Technische Daten: IP-Adresse, MAC-Adresse, Geräte-ID, Gerätetyp, Betriebssystem und -version, Client-Version, Kameratyp, Mikrofon oder Lautsprecher sowie die Art der Verbindung.

Kommunikationsinhalte: Cloud-Aufzeichnungen, Chat-/Sofortnachrichten, Voicemails hochgeladene Fotos und Videos, Dateien, Whiteboards und andere Informationen, die während der Nutzung des Dienstes geteilt werden.

Einzelheiten zur Datenverarbeitung entnehmen Sie bitte den Datenschutzerklärungen des jeweiligen Konferenz-Tool-Anbieters.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Wir als Ihr Kommunikationspartner löschen Ihre Daten auf unseren Systemen, sobald einer der folgenden Punkte eintritt:

Der Zweck der Datenverarbeitung entfällt.

Sie fordern uns zur Löschung der Daten auf.

Sie widerrufen Ihre Einwilligung zur Speicherung.

Das gilt nur dann nict, wenn wir gesetzlich dazu verpflichtet sind, die Daten aufzubewahren.

Cookies bleiben so lange auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen.

Die Anbieter von Konferenz-Tools speichern Ihre Daten auch zu eigenen Zwecken. Was das für die Dauer der Speicherung Ihrer Daten bedeutet, erfragen Sie bitte direkt bei den Anbietern.

Auf welcher Rechtsgrundlage verarbeiten wir Ihre Daten?

Sind wir bereits vertraglich verbunden oder möchten Sie einen Vertrag mit uns abschließen, nutzen wir Konferenz-Tools, um den Vertrag zu erfüllen bzw. um Sie über unsere Leistungen oder Produkte zu informieren. Die Datenverarbeitung erfolgt insofern auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO. Ansonsten dient der Einsatz von Konferenz-Tools der einfachen und schnellen Kommunikation, ohne die wir unser Unternehmen nicht effizient führen könnten. Wir haben deshalb auch ein berechtigtes Interesse an der Datenverarbeitung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO. Eine weitere Rechtsgrundlage kann Ihre Einwilligung sein. Einschlägig ist in diesem Fall Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO. Diese Grundlage entfällt für die Zukunft, wenn Sie die Einwilligung widerrufen.

Registrierungsfunktion

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Falls Sie über unseren Internetauftritt ein Kundenkonto bei uns anlegen, werden wir die von Ihnen bei der Registrierung eingegebenen Daten (also bspw. Ihren Namen, Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse) ausschließlich für vorvertragliche Leistungen, für die Vertragserfüllung oder zum Zwecke der Kundenpflege (bspw. um Ihnen eine Übersicht über Ihre bisherigen Bestellungen bei uns zur Verfügung zu stellen oder um Ihnen die sog. Merkzettelfunktion anbieten zu können) erheben und speichern. Gleichzeitig speichern wir dann die IP-Adresse und das Datum Ihrer Registrierung nebst Uhrzeit. Eine Weitergabe dieser Daten an Dritte erfolgt natürlich nicht.

Im Rahmen des weiteren Anmeldevorgangs wird Ihre Einwilligung in diese Verarbeitung eingeholt und auf diese Datenschutzerklärung verwiesen. Die dabei von uns erhobenen Daten werden ausschließlich für die Zurverfügungstellung des Kundenkontos verwendet. 

Soweit Sie in diese Verarbeitung einwilligen, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a) DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.

Sofern die Eröffnung des Kundenkontos zusätzlich auch vorvertraglichen Maßnahmen oder der Vertragserfüllung dient, so ist Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung auch noch Art. 6 Abs. 1 lit. b) DSGVO.

Die uns erteilte Einwilligung in die Eröffnung und den Unterhalt des Kundenkontos können Sie gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Hierzu müssen Sie uns lediglich über Ihren Widerruf in Kenntnis setzen.

Wie lange speichern wir Ihre Daten?

Die insoweit erhobenen Daten werden gelöscht, sobald die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist. Hierbei müssen wir aber steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen beachten.

Verlinkungen (Social-Media/Ergebnisdienst/Turnierdienst)

Das Soziale Netzwerk „Facebook“, der Ergebnisdienst nuLiga und der Turnierdienst turnier.de sind auf unserer Website lediglich als Link zu dem entsprechenden Diensten eingebunden.

Wie verarbeiten wir Ihre Daten?

Nach dem Anklicken des eingebundenen Text-/Bild-Links werden Sie auf die Seite des jeweiligen Anbieters weitergeleitet. Erst nach der Weiterleitung werden Nutzerinformationen an den jeweiligen Anbieter übertragen. Informationen zum Umgang mit ihren personenbezogenen Daten bei Nutzung dieser Websites entnehmen Sie bitte den jeweiligen Datenschutzbestimmungen der von Ihnen genutzten Anbieter.

Datenweitergabe und Empfänger

Eine Übermittlung Ihrer personenbezogenen Daten an Dritte findet nicht statt, außer

  • wenn wir in der Beschreibung der jeweiligen Datenverarbeitung explizit darauf hingewiesen haben,
  • wenn Sie Ihre ausdrückliche Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO dazu erteilt haben,
  • die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist und kein Grund zur Annahme besteht, dass Sie ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse an der Nichtweitergabe Ihrer Daten haben,
  • im Falle, dass für die Weitergabe nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c DSGVO eine gesetzliche Verpflichtung besteht und
  • soweit dies nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO für die Abwicklung von Vertragsverhältnissen mit Ihnen erforderlich ist.

Nachruf auf Karl Weber

  • Markus Nerding

KarlWeberTief bestürzt und in großer Trauer nehmen wir Abschied von unserem ehemaligen Trainer des Hessischen Badminton-Verbandes

Herrn Karl Weber
*17. 03. 1950                          †16. 09. 2017

Karl Weber hat über Jahrzehnte sein Wissen und sein Können in den Dienst unseres Verbandes als Trainer eingebracht. Seine Fachkenntnisse und seine Erfahrung hat zur wesentlichen Entwicklung unseres Verbandes, insbesondere mit der Betreuung und Ausbildung unseres Badminton-Nachwuchses, beigetragen.

Wir sind ihm zu großem Dank verpflichtet und werden ihm ein ehrenvolles Andenken bewahren.

Hessischer Badminton-Verband
Bernd Pfeifer
Präsident

Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet am 25.09.2017, um 15:00 Uhr auf dem alten Friedhof in Oberursel statt.

Trainersuchportal

  • Markus Nerding

Senioren Privat-Turniere

  • AV Spielbetrieb&Senioren

Gem. Spielordnung, Abschnitt VIII. Einzel- und Mannschaftsturniere, §1 Veranstalter bedürfen alle Privat-Turniere der Genehmigung. Im Seniorenbereich wird diese vom AV Spielbetrieb&Senioren erteilt. Um ein Turnier genehmigen zu können wird eine Ausschreibung gem. DBV Turnierordnung benötigt. Dabei sollte der Veranstalter bereits im Vorfeld auf mögliche Terminkonflikte mit offiziellen HBV Turnieren (siehe Terminplan) achten. Eine Genehmigung durch den AV Spielbetrieb&Senioren erfolgt nur für die Senioren - eine Genehmigung kann u.U. an Auflagen geknüpft sein.

Nachfolgend eine Übersicht der genehmigten Turniere:

Termin Name des Turniers Link zur Ausrichterseite Bemerkung/Auflagen
17.+18.09.2016 Offene Rheinlandmeisterschaft Breitensport 2016 Link zur Ausrichterseite Hobbyspieler
     
       
     

Jugend Privat-Turniere

  • Sascha Kunert

Gem. Spielordnung, Abschnitt VIII. Einzel- und Mannschaftsturniere, §1 Veranstalter bedürfen alle Privat-Turniere der Genehmigung. Im Jugendbereich wird diese vom AV Jugend erteilt. Um ein Turnier genehmigen zu können wird eine Ausschreibung gem. DBV Turnierordnung benötigt. Dabei sollte der Veranstalter bereits im Vorfeld auf mögliche Terminkonflikte mit offiziellen HBV Turnieren (siehe Terminplan) achten. Eine Genehmigung durch den AV Jugend erfolgt nur für die Jugend - eine Genehmigung kann u.U. an Auflagen geknüpft sein.

Nachfolgend eine Übersicht der genehmigten Turniere:

Termin Name des Turniers Altersklasse Link zur Ausrichterseite Bemerkung/Auflagen
06.01.2017 4. Wiesbadener Lilien Cup 2017 U9-U15 Link zur Webseite -

Badminton im Test

  • Bernd Brückmann

Presseartikel

Der Wiesbadener Kurier beschäftigte sich in seiner Ausgabe vom 12.05.2014 mit der Sportart Badminton. Dabei wurde Badminton im Rahmen eines Sportartentests auf die Eignung auch für Neueinsteiger hin geprüft. Das Urteil: mit etwas Übung zu schaffen.

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Ausschuss Spielbetrieb - Ansprechpartner

  • Markus Nerding

Ausschussvorsitzender Spielbetrieb

--- nicht besetzt ---

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Ausschussmitglieder

Klassenleiter Hessenliga & Verbandsliga West
Gerald Knake
Mobil: 0152 0451 80 85
klassenleiter-hl@...
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Klassenleiter Verbandsligen Nord & Süd
Stefan Molitor
Bommersheimer Str. 51
61440 Oberursel
Telelefon: (06171) 27 88 144
Mobil: 0179 83 09 287
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Sportwart Bezirk Darmstadt
Holm Köhler
Telefon: 06251 84 86 09
Fax: 06251 136 77 61
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Sportwart Bezirk Frankfurt
Philipp Georgi
Mobil: 0151 20687437
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Sportwart Bezirk Kassel
Kerstin Nordmeier
Telefon: 05692 99 37 10
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
  Sportwart Bezirk Wetzlar
Christian Becker
Steimelstraße 31
35713 Eschenburg
Telefon: 02774 92 44 843
Mobil: 0171 297 4669
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Sportwart Bezirk Wiesbaden
Jerome Mondani
Mobil: 0172 67 21 771
Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

 

Ausschuss Öffentlichkeitsarbeit - Ansprechpartner

  • Markus Nerding

Ausschussvorsitzende Öffentlichkeitsarbeit

Markus Nerding

 

Anne Deters
Telefon: 06196 402 51 32 
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Ausschussmitglieder

 Lorenz Hennen

  Lorenz Hennen
Rheinstraße 87
65185 Wiesbaden
Tel.: 0611 50599834
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Markus Nerding

 

Webmaster
Markus Nerding
Neu Zeilsheim 15
65931 Frankfurt
Tel: 069-365276
Mobil: 01522-92 777 57
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    Dominik Proschmann
Obere Römerhofstr. 35
61381 Friedrichsdorf
Tel: 06172-763726
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Franklin Wahab

  Landestrainer
Franklin Wahab
Caroline-Herschel-Str. 14
64293 Darmstadt
Tel: 0177-7827185
E-Mail: landestrainer@...

Ausschuss Finanzen - Ansprechpartner

  • Markus Nerding

Ausschussvorsitzender Finanzen

Andreas Kuhaupt   Andreas Kuhaupt
Postfach 1121
34467 Volkmarsen
Telefon: 05693-990168
Telefax: 05693-990166
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Ausschussmitglieder

Manfred Wolf   Bezirk Darmstadt
Manfred Wolf
Langgasse 48
64409 Messel
Tel.: 06159/5175
Fax: 06159/5075
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  Harald Diegel   Bezirk Frankfurt
Andreas Diegel
Leiershohlstr. 40
65760 Eschborn
Mobil: 0176/45 946 829
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Claudia Berge   Bezirk Kassel
Claudia Berge
Berghofstraße 14
34466 Wolfhagen
Tel: 05692-9999007
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  Stefan Weigand    Bezirk Wetzlar
Stefan Weigand
Wetzlarer Weg 10
35444 Biebertal
Mobil: 0176 325 87 360
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
             
    Bezirk Wiesbaden
Michael Kaus
Adam-Stegerwald-Straße 9
65439 Flörsheim
Telefon: 06145 / 970156
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