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Anmeldschluss am 25.08.2019!!! C-Trainer-Leistungssport

  • Andreas Kuhaupt

Die nächste C-Trainer-Ausbildung beginnt mit einem Wochenlehrgang vom 02.09. – 06.09.2019 in der Sportschule Frankfurt.

Dieser erste Ausbildungsabschnitt ist vor allem sportartunspezifisch und stellt eine Art Grundausbildung dar. Daran schließen sich weitere sechs badmintonspezifische Wochenendlehrgänge und das Prüfungswochenende an.

 

In diesem Jahr findet noch ein Wochenendlehrgang am 14./15. Dezember 2019 statt, die anderen Termine liegen in der ersten Jahreshälfte 2020:

2.LG WE: 18./19. Januar 2020
3.LG WE: 15./16. Februar
4.LG WE: 28./29. März
5.LG WE: 09./10. Mai
6.LG WE: 27./28. Juni

Prüfung: 21.-23. August 2020

Mögliche Ausweichtermine, falls keine Halle für einen der o.g. Termine gefunden werden kann: 30.11/01.12.; 29.02./01.03; 10. Feb; 21./22.Mrz; 16./17.Mai; 06./07. Jun; 20./21. Jun

Die Orte hierfür werden zusammen mit den Teilnehmern festgelegt.

 

Die Lehrgangsgebühr beträgt 450,- €. Darin enthalten sind die Unterkunft und Vollverpflegung während des Wochenlehrgangs in der Sportschule in Frankfurt sowie die zahlreichen Unterrichtsmaterialien. In die C-Trainer Ausbildung integriert ist zudem die Ausbildung zum Shuttle-Time Tutor. Hierdurch entstehen keine weiteren Kosten.

Die Teilnehmerzahl ist auf 20 Personen begrenzt (Annahme nach Eingang der Anmeldung). Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 14.
Leiter der Ausbildung ist Bernd Brückmann (HBV Sportdirektor).

Inhalte der Ausbildung:
Die Tätigkeit des C-Trainers/C-Trainerin-Leistungssport umfasst im Gegensatz zum C-Trainer-Breitensport vornehmlich den Bereich des leistungs- und wettkampforientierten Badmintons. Zu den hauptsächlichen Aufgabengebieten zählen die Gestaltung des Grundlagen- und Aufbautrainings im Kindes- und Jugendalter, Talentförderung sowie Anfängerschulung. Während der Ausbildung geht es darum, Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten bei der Umsetzung von leistungsorientiertem Badmintontraining zu erwerben. Eine gründliche Analyse und Erarbeitung der Schlag- und Lauftechniken ist dabei ebenso wichtiger Inhalt der Ausbildung, wie die Planung, Durchführung und Auswertung von Grundlagentraining. Ebenfalls werden Themen wie z.B. Taktik, fortgeschrittene Wettkampftechniken und die Vermittlung sportartübergreifenden theoretischen Wissens zur Motivation, Kommunikation und Trainingslehre Bedeutung sein.

Anmeldeschluss: 21. August 2019

Voraussetzungen für die Anmeldung:
1. Vollendung des 17. Lebensjahres (Prüfung erst mit 18 Jahren möglich)
2. Erfahrung in der Sportart Badminton
3. Mitgliedschaft in einem dem DBV angeschlossenen Verein.

Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung:
1. regelmäßige Teilnahme am Ausbildungsprogramm (max. 3 Tage kann gefehlt werden)
2. Erste-Hilfe Schein
3. vierstündiges Praktikum bei einem B-Trainer

Anmeldung nur online auf der Homepage des Hessischen Badminton Verbands.
Die Lehrgangsgebühr ist nach Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig und ist mit Angaben des Namens sowie des Vereins auf folgendes Konto zu überweisen
oder kann auf Wunsch durch eine Lastschrift eingezogen werden.

Postbank Frankfurt
IBAN: DE23500100600096720601
BIC: PBNKDEFFXXX

Bildungsurlaub

Es besteht die Möglichkeit, für den ersten Teil der Ausbildung (den Wochenlehrgang), Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen.
Der Anspruch besteht für alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigte sowie hessische Auszubildende der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes, wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs eingereicht wird (eine spätere Beantragung ist möglich, muss dann aber nicht mehr genehmigt werden). Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Zivildienstleistende fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften.

Für die Freistellung zum Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes im Bereich Sport, insbesondere für die Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter, erstattet das Land Hessen dem Arbeitgeber, für den Zeitraum der Freistellung, das fortzuzahlende Arbeitsentgelt.

Die Beantragung von Bildungsurlaub ist erst nach Anmeldung zum Lehrgang möglich. Die Unterlagen für die Beantragung (Anmeldebestätigung, dem Nachweis der Anerkennungsbehörde und dem Programm der Ausbildung) gehen Ihnen auf Nachfrage zu. Nach Abschluss der Basisqualifikation erhalten Sie die notwendige Teilnahmebescheinigung, die Sie dann ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Ausbildungsleiter Bernd Brückmann.
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HBV Lehrausschuss
Bernd Brückmann