Neuregelung der Lizenzverlängerung ab 2027
Beim diesjährigen Verbandstag des Deutschen Badminton-Verbandes (DBV) wurde eine Änderung betreffend der Verlängerung von Trainerlizenzen beschlossen. Diese neue Regelung wird im Hessischen Badminton-Verband (HBV) ab dem Jahr 2027 bei allen Lizenzverlängerungen angewendet.
Was ändert sich grundsätzlich?
Bisher wurde bei einer Lizenzverlängerung der neue Gültigkeitszeitraum an das bisherige Ablaufdatum der Lizenz angehängt. Künftig gilt grundsätzlich: Das Abschlussdatum der absolvierten Fortbildungsmaßnahme ist der Stichtag für die Verlängerung der neuen Gültigkeit der Lizenz.
Inkrafttreten und Übergangsregelung in Hessen
In Hessen tritt diese Neuregelung zum 01.01.2027 in Kraft. Um den Übergang für alle Beteiligten fair und transparent zu gestalten, gelten folgende Fristen und Regeln:
- Fortbildungen im Jahr 2026: Alle Fortbildungen, die bis zum 31.12.2026 absolviert werden, werden noch nach dem alten System bearbeitet. Der Verlängerungszeitraum wird somit auf das bisherige Gültigkeitsdatum angerechnet.
- Fortbildungen ab dem 01.01.2027: Für alle Fortbildungsmaßnahmen ab dem 01.01.2027 greift das neue System. Die Lizenz wird ab dem Enddatum der jeweiligen Fortbildung verlängert.
- Maßgeblicher Zeitpunkt: Für die Zuordnung zählt ausschließlich das Enddatum der Fortbildungsveranstaltung.
- Lizenzausstellung: Die neue Lizenz wird dann künftig zeitnah an die Fortbildung zugeschickt bzw. steht in nuLiga zur Ansicht und als Download zur Verfügung.
- Mehrteilige Fortbildungen: Werden Fortbildungen in mehreren Teilen absolviert, gilt als neues Verlängerungsdatum das Enddatum der Maßnahme, mit der die erforderlichen 15 Lerneinheiten (LE) vollständig erreicht werden. (Beachtet, dass nicht Badminton spezifische Fortbildungen im Vorfeld einer Anerkennung für die Lizenzverlängerung bedürfen).
- Veranstaltungen in anderer Landesverbände: Absolviert Ihr Fortbildungen bei anderen Landesverbänden oder externen Anbietern außerhalb von nuLiga, reicht Ihr wie gewohnt die Teilnahmebestätigung bei der HBV-Lizenzverwaltung (Geschäftsstelle) ein.










