C-Trainer Ausbildung als Bildungsurlaub
Eine tolle Nachricht für berufstätigen Interessenten an der C-Trainer Ausbildung: ab sofort besteht die Möglichkeit, für den ersten Teil der Ausbildung (den Wochenlehrgang), Bildungsurlaub bei ihrem Arbeitgeber zu beantragen. Dies gilt somit auch schon für die nächste C-Trainer Ausbildung, die mit einem Wochenlehrgang vom 02.-06. September 2019 startet. Anmeldeschluss ist der 17.08.2019.
Weitere Infos:
Nach langen, aber letztlich erfolgreichen Bemühungen liegt nun das Schreiben des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration vor, die die Grundausbildung der C-Trainer Ausbildung als möglichen Bildungsurlaub anerkennt.
Das Recht auf Bildungsurlaub ist ein Anspruch der in Hessen Beschäftigten auf Freistellung von der Arbeit, zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung der politischen Bildung, der beruflichen Weiterbildung oder der Schulung zur Wahrnehmung eines Ehrenamtes. Es ist im Hessischen Gesetz über den Anspruch auf Bildungsurlaub - kurz: Hessisches Bildungsurlaubsgesetz (BildUrlG) - geregelt. Danach steht den Beschäftigten in Hessen pro Jahr ein Anspruch auf fünf Tage Bildungsurlaub zur Teilnahme an einer anerkannten Veranstaltung zu. Der Anspruch erhöht oder verringert sich entsprechend, wenn regelmäßig mehr oder weniger als fünf Tage in der Woche gearbeitet wird - die Wochenarbeitsstunden sind für die Anspruchshöhe nicht ausschlaggebend.
Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes sind nach der Rechtsverordnung zum Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlGDV)
Wer hat Anspruch?
Der Anspruch besteht für alle mit ihrem Tätigkeitsschwerpunkt in Hessen Beschäftigte sowie hessische Auszubildende der privaten Wirtschaft und des Öffentlichen Dienstes, wenn das Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis seit mindestens sechs Monaten besteht und der Antrag spätestens sechs Wochen vor Beginn des Lehrgangs eingereicht wird (eine spätere Beantragung ist möglich, muss dann aber nicht mehr genehmigt werden). Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten und Zivildienstleistende fallen nicht unter das Hessische Bildungsurlaubsgesetz. Für diesen Personenkreis bestehen Sondervorschriften.
Erstattung im Zeitraum der Freistellung
Für die Freistellung zum Bildungsurlaub zur Schulung für die Wahrnehmung eines Ehrenamtes im Bereich Sport, insbesondere für die Tätigkeit als Übungsleiterin oder Übungsleiter, erstattet das Land Hessen dem Arbeitgeber, für den Zeitraum der Freistellung, das fortzuzahlende Arbeitsentgelt.
Beantragung des Bildungsurlaubs
Die Beantragung von Bildungsurlaub ist erst nach Anmeldung zum Lehrgang möglich. Die Unterlagen für die Beantragung (Anmeldebestätigung, dem Nachweis der Anerkennungsbehörde und dem Programm der Ausbildung) gehen Ihnen auf Nachfrage zu. Nach Abschluss der Basisqualifikation erhalten Sie die notwendige Teilnahmebescheinigung, die Sie dann ebenfalls Ihrem Arbeitgeber vorlegen müssen.
Bei weiteren Fragen können Sie sich gerne an den
HBV Lehrausschuss
Bernd Brückmann